{"id":70666,"date":"2020-01-17T11:44:52","date_gmt":"2020-01-17T10:44:52","guid":{"rendered":"https:\/\/mannschaft.com\/?p=70666"},"modified":"2022-04-06T08:43:55","modified_gmt":"2022-04-06T06:43:55","slug":"erfolgreiche-verfassungsbeschwerde-gegen-bamf-ablehnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/erfolgreiche-verfassungsbeschwerde-gegen-bamf-ablehnung\/","title":{"rendered":"Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen BAMF-Ablehnung"},"content":{"rendered":"<h3>Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines schwulen Mannes aus Pakistan, der von der Fachstelle f\u00fcr LGBTIQ Gefl\u00fcchtete der Schwulenberatung Berlin unterst\u00fctzt wird, stattgegeben. Den Beschluss zur BAMF-Ablehnung, der am 4. Dezember erfolgte, machte die Schwulenberatung jetzt \u00f6ffentlich.<\/h3>\n<p>Der junge Mann war im Alter von 15 Jahren gemeinsam mit seinem Vater nach Deutschland geflohen. Sein erster Asylantrag, in dem ausschliesslich das Vorbringen seines Vaters gepr\u00fcft wurde, wurde abgelehnt. Nachdem der mittlerweile Vollj\u00e4hrige sich als schwul geoutet hatte, stellte er einen Asylfolgeantrag. Dieser wurde vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) abgelehnt. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Cottbus best\u00e4tigte die Entscheidung mit dem Argument, dass es auf die Voraussetzungen f\u00fcr einen Asyl-Folgeantrag nicht ankomme, da Homosexuellen in der\u00a0Islamischen Republik Pakistan keine Verfolgung drohe.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun einen Verstoss gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art.19 Abs.4 Grundgesetz gesehen. Neben der verfahrensrechtlichen Bedeutung der Entscheidung sei insbesondere ein Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zur Verfolgungssituation Homosexueller in Pakistan beachtlich, heisst in einer Pressemitteilung an diesem Freitag. So habe das Gericht festgestellt, dass \u00ab[\u2026] unstreitig [\u2026] staatliche und nichtstaatliche Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen in Pakistan [existiert.]\u00bb (Rn. 26 der Entscheidung). Die Situationen hat vor ein paar Jahren eine Doku-Serie untersucht und gezeigt <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/2016\/06\/10\/finger-weg-von-onlinedating-in-pakistan\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">(MANNSCHAFT berichtete)<\/a>.<\/p>\n<p><strong>BAMF-Ablehnung von Bundesverfassungsgericht kassiert<br \/>\n<\/strong>Christoph Tometten, Rechtsanwalt des Betroffenen, meint hierzu: \u00abDieser Hinweis war f\u00fcr die Entscheidung nicht erforderlich. Er kann also nur als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Ablehnung von Asylantr\u00e4gen lesbischer und schwuler Schutzsuchender aus Pakistan f\u00fcr bedenklich h\u00e4lt. Das BAMF und die Verwaltungsgerichte t\u00e4ten gut daran, diesen Wink ernst zu nehmen.\u00bb<\/p>\n<p>Vor ein paar Jahren fiel ein Foto mit zwei k\u00fcssenden M\u00e4nnern der Zensur zum Opfer: Stattdessen zierte ein weisser Kasten die Titelseite der pakistanischen Ausgabe der <em>New York Times <\/em><a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/2016\/02\/03\/kuessende-maenner-in-pakistan-wird-das-titelbild-der-new-york-times-zensiert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">(MANNSCHAFT berichtete)<\/a>.<\/p>\n<blockquote><p>Es droht Strafverfolgung, die sich als politische Verfolgung darstellt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das VG Trier hatte im Herbst 2017 einen schwulen Fl\u00fcchtling aus Pakistan anerkannt und geurteilt: \u00abHomosexuelle Handlung werden in Pakistan nur solange toleriert, wie die sexuelle Orientierung geheim bzw. unsichtbar bleibt. Homosexuelle werden strafrechtlich verfolgt und Haftstrafen in Einzelf\u00e4llen tats\u00e4chlich auch verh\u00e4ngt.\u00bb<\/p>\n<p>Weiter hiess es: \u00abAufgrund seiner Homosexualit\u00e4t und seinem in der m\u00fcndlichen Verhandlung ausdr\u00fccklich ge\u00e4u\u00dfertem Wunsch, seine sexuelle Orientierung auszuleben, droht dem Kl\u00e4ger im Falle einer R\u00fcckkehr nach Pakistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner sexuellen Ausrichtung und deren Bet\u00e4tigung im Fall der Entdeckung eine in Pakistan auch tats\u00e4chlich praktizierten Strafverfolgung, die sich als politischen Verfolgung in dem oben umschriebenen Sinne darstellt.\u00bb<\/p>\n<p>Ein weiterer, wichtiger Aspekt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus im aktuellen Fall sei jedoch vom Bundesverfassungsgericht unkommentiert geblieben, heisst es in der Mitteilung. Das Verwaltungsgericht hatte die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verurteilung des schwulen Mannes auf Grundlage eines einfachen Rechentricks abgelehnt. Es rechnete in seiner Entscheidung vor, dass \u00ab[i]n der Provinz Punjab ca. 5 bis 11 Millionen homo- und bisexuelle Menschen [leben]. Die Zahl von 10 Angeklagten sei in Anbetracht dessen verschwindend gering [\u2026].\u00bb<\/p>\n<p>\u00abDamit ignorierte es geflissentlich, dass ein Grossteil der LGBTIQ in Pakistan aus Angst vor Verfolgung versteckt leben\u00bb, so Anwalt\u00a0Tometten. \u00abDer Antragsteller hatte vorgetragen, seine Homosexualit\u00e4t offen ausleben zu wollen. Bei der Frage, ob ihm in Pakistan Verfolgung drohe, ist somit auf die Situation offen schwul lebender M\u00e4nner abzustellen. Unfundierte Sch\u00e4tzungen aus dem Bauch, wie sie hier durch das VG Cottbus abgeliefert wurden, gehen an der Verfolgungssituation von LGBTIQ in Pakistan vorbei.\u00bb Hier m\u00fcsse weiter auf eine \u00c4nderung der Rechtsprechungspraxis hingewirkt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde eines schwulen Mannes aus Pakistan, der von der Fachstelle f\u00fcr LGBTIQ Gefl\u00fcchtete der Schwulenberatung Berlin unterst\u00fctzt wird, stattgegeben. <a class=\"g1-link g1-link-more\" href=\"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/erfolgreiche-verfassungsbeschwerde-gegen-bamf-ablehnung\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":70668,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[3],"tags":[5463,5434,3337,5461],"wps_subtitle":"Der Asylfolgeantrag eines schwulen Pakistaners war abgelehnt worden","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70666"}],"collection":[{"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70666"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70666\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":134654,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70666\/revisions\/134654"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/media\/70668"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70666"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70666"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70666"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}