{"id":171370,"date":"2023-06-08T15:21:06","date_gmt":"2023-06-08T13:21:06","guid":{"rendered":"https:\/\/mannschaft.com\/?p=171370"},"modified":"2023-06-14T00:03:03","modified_gmt":"2023-06-13T22:03:03","slug":"bundesgericht-verhindert-streichung-des-geschlechtseintrags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/bundesgericht-verhindert-streichung-des-geschlechtseintrags\/","title":{"rendered":"Bundesgericht verhindert Streichung des Geschlechtseintrags"},"content":{"rendered":"<h3>Das Bundesgericht hat seinen ersten Entscheid in der Frage gef\u00e4llt, ob eine im Ausland erfolgte Streichung des Geschlechtseintrags von der Schweiz anzuerkennen sei \u2013 und verneinte sie.<\/h3>\n<p>Die Ablehnung begr\u00fcndete das Gericht laut TGNS\u00a0damit, dass das Schweizer Rechtssystem auf einem bin\u00e4ren Geschlechtermodell basiere und eine Abkehr davon eines Entscheids des Gesetzgebers bed\u00fcrfe. Transgender Network Switzerland ist entt\u00e4uscht \u00fcber dieses Urteil, welches die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre ignoriert und die Grundrechte nicht bin\u00e4rer Menschen missachtet.<\/p>\n<p>\u00abJulian P.\u00bb wurde in der Schweiz geboren und lebt seit mehreren Jahren in Deutschland. Dort konnte P. dank des deutschen Rechts den Geschlechtseintrag streichen lassen. In der Folge beantragte P. dem Heimatkanton Aargau die Anerkennung dieser Streichung nach Internationalen Privatrecht der Schweiz, dass also der Geschlechtseintrag auch aus den Schweizer Registern gestrichen werde. Gem\u00e4ss Gesetz (Art. 25 IPRG) ist ein solcher ausl\u00e4ndischer Entscheid anzuerkennen, wenn er von einer zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Instanz gef\u00e4llt wurde, endg\u00fcltig ist und nicht gegen den sogenannten Ordre public verst\u00f6sst.<\/p>\n<p>Das Departement f\u00fcr Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau lehnte den Antrag ab, wogegen P. erfolgreich Beschwerde beim Obergericht Aargau erhob. Das Obergericht setzte sich ausf\u00fchrlich mit der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schweiz auseinander, die nicht bin\u00e4ren Geschlechtsidentit\u00e4ten zunehmend offen und anerkennend begegnet. Weil das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement gegen diesen Obergerichtsentscheid Beschwerde erhob, hatte das Bundesgericht \u00fcber den Fall zu entscheiden.<\/p>\n<p>\u00abAusl\u00e4ndischen Entscheiden darf grunds\u00e4tzlich nur dann die Gefolgschaft verweigert werden, wenn sie in fundamentalem Widerspruch zu elementaren Grunds\u00e4tzen unserer Rechtsordnung stehen. Ansonsten entstehen sogenannt hinkende Rechtsverh\u00e4ltnisse, das heisst unterschiedliche Rechtssituationen je nach Land. Vorliegend hat Julian P. nun einen anderen Geschlechtseintrag in Nachbarl\u00e4nden. Gerade mit Blick auf die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention w\u00e4re daher ein anderer Entscheid nicht nur vertretbar, sondern indiziert gewesen. Es irritiert, wenn die schweizerische Rechtsordnung beispielsweise uns v\u00f6llig fremde Gesellschaftsgebilde wie einen Trust anerkennt, hier aber dem Registereintrag aus Deutschland die Anerkennung verweigert\u00bb, ordnet Rechtsanwalt Stephan Bernard, der P. vertritt, den Entscheid des Bundesgerichts ein.<\/p>\n<p>\u00abImmerhin hat das h\u00f6chste Gericht aber sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Ansicht die Politik die offene Thematik einer befriedigenden L\u00f6sung zuf\u00fchren sollte. So prononciert gibt das Bundesgericht der Politik sonst kaum Hinweise. Wir werden nun die schriftliche Begr\u00fcndung des Bundesgerichts abwarten und dann gemeinsam mit Julian P. und TGNS eine m\u00f6gliche Beschwerde an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte sehr ernsthaft pr\u00fcfen.\u00bb<\/p>\n<p>Julian P. selbst ist entt\u00e4uscht \u00fcber den Entscheid. \u00abIch bin traurig, nicht nur f\u00fcr mich selbst, sondern auch f\u00fcr alle, die ebenso aufgrund eigener Betroffenheit einen positiven Bescheid erhofft haben. F\u00fcr mich bedeutet der Entscheid, dass ich weiterhin in der Schweiz mit einem anderen Geschlechtseintrag registriert bin als in Deutschland. Mit einem Geschlechtseintrag, der falsch ist f\u00fcr mich. Ich w\u00fcnsche mir, auch in der Schweiz, eine Gesellschaft, in der das L\u00f6schen eines Geschlechtseintrags eine pers\u00f6nliche Entscheidung sein kann, aufgrund eigener Dringlichkeit, ohne es erkl\u00e4ren zu m\u00fcssen oder daf\u00fcr angegriffen zu werden. Die diesbez\u00fcgliche Entwicklung z.B. in D\u00e4nemark, \u00d6sterreich, Deutschland, Malta oder Island hat es gezeigt: Gesetze sind menschengemacht und k\u00f6nnen verbessert werden, wenn sie f\u00fcr die Menschen, die heute leben, nicht passen. Leider m\u00fcssen Fortschritte oft erst erstritten werden, auch wenn sie sp\u00e4ter als selbstverst\u00e4ndlich erscheinen, wie z.B. das Frauenstimmrecht. Es liegt noch viel vor uns als Community, aber ich bin guter Hoffnung, dass die Anerkennung von nicht bin\u00e4ren Personen eines Tages erreicht werden wird.\u00bb<\/p>\n<p>Alecs Recher, Leitung der Rechtsberatung von TGNS, begleitet Julian P. seit Beginn des Verfahrens und w\u00fcrdigt den Entscheid des Bundesgerichts kritisch: \u00abDer Entscheid des Bundesgerichts \u00fcberzeugt zwar juristisch nicht und beleuchtet die politische und gesellschaftliche Debatte der j\u00fcngeren Zeit mit Schlagseite, aber der Wink mit dem Zaunpfahl, dass der Gesetzgeber t\u00e4tig werden soll, war \u00fcberdeutlich. Daher hat es sich f\u00fcr uns als Community dennoch gelohnt, dass der Fall von Julian P. am Bundesgericht in \u00f6ffentlicher Beratung behandelt wurde. Denn der gesellschaftliche Fortschritt l\u00e4sst sich nicht aufhalten, und f\u00fcr uns ist die staatliche Anerkennung unserer Existenzen so fundamental, dass wir diese weiterverfolgen werden.\u00bb TGNS fordert den Gesetzgeber auf, nun unverz\u00fcglich die notwendigen Schritte zum Schutz der Grundrechte nicht bin\u00e4rer Menschen einzuleiten.<\/p>\n<p>Recher erkl\u00e4rt dazu: \u00abVor gut einem Monat entschied die Rechtskommission des Nationalrates ein Postulat, mit dem Massnahmen zur Verbesserung des Alltags von nicht bin\u00e4ren Menschen gepr\u00fcft werden sollen. Wir erwarten vom Parlament, sich nun unverz\u00fcglich dieser Forderung anzunehmen und vom EJPD, unsere Rechte konsequent zu wahren. Dass Bundesr\u00e4tin Elisabeth Baume-Schneider sich bereits in diese Richtung ge\u00e4ussert hat, stimmt uns zuversichtlich.\u00bb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aargau &#8211; Das Bundesgericht hat in d. 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