{"id":146928,"date":"2022-08-23T17:20:45","date_gmt":"2022-08-23T15:20:45","guid":{"rendered":"https:\/\/mannschaft.com\/?p=146928"},"modified":"2022-08-24T09:06:23","modified_gmt":"2022-08-24T07:06:23","slug":"urteil-schwuler-mann-aus-algerien-wird-nicht-als-fluechtling-anerkannt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/urteil-schwuler-mann-aus-algerien-wird-nicht-als-fluechtling-anerkannt\/","title":{"rendered":"Urteil: Schwuler Mann aus Algerien wird nicht als Fl\u00fcchtling anerkannt"},"content":{"rendered":"<h3>Der algerische Homosexuelle Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari wird in Deutschland nicht als Fl\u00fcchtling anerkannt. Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Dienstag mitteilte, lehnte es seine Klage gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags durch das BAMF ab.<\/h3>\n<p>Der Algerier k\u00f6nnte nun vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden abgeschoben werden. Bendjeriou-Sedjerari hatte sich sowohl in Medien als auch bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen f\u00fcr die Rechte homosexueller Gefl\u00fcchteter eingesetzt und \u00fcber die Verfolgung von Homosexuellen in Algerien gesprochen. Sein erster Asylantrag war im M\u00e4rz 2020 abgelehnt worden. Damals hiess es zur Begr\u00fcndung, dass das Risiko f\u00fcr Homosexuelle in Algerien nicht so erheblich sei, dass von einer \u00abfl\u00fcchtlingsschutzrelevanten Verfolgung\u00bb auszugehen sei.<\/p>\n<p>Auch ein Folgeantrag nach einer Verhaftungswelle von Homosexuellen in Algerien im Jahr 2020 wurde vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) abgewiesen.<\/p>\n<p>Dagegen hatte Bendjeriou-Sedjerari im Februar 2021 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt erneut Klage erhoben. Er wolle nicht mehr versteckt leben m\u00fcssen, hatte er k\u00fcrzlich vor Gericht erkl\u00e4rt <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/will-nicht-mehr-versteckt-leben-schwuler-gefluechteter-gegen-bamf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(MANNSCHAFT berichtete)<\/a>.<\/p>\n<p>Sein Anwalt machte geltend, dass seit der Ablehnung des ersten Asylantrags in Algerien etwa 80 Homosexuelle festgenommen worden seien. Gerade angesichts der verst\u00e4rkten Sichtbarkeit seines Mandanten sei ein Leben in Algerien mit der Gefahr von Gewalt oder Verhaftung verbunden.<\/p>\n<p>Die Frankfurter Richter argumentierten hingegen, die Voraussetzungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines weiteren Asylverfahrens l\u00e4gen nicht vor. Im Vergleich zu den Erkenntnissen, die bei dem Urteil von 2020 zugrunde gelegt worden seien, sei keinerlei Ver\u00e4nderung feststellbar. Deshalb gehe das Gericht weiterhin davon aus, dass es f\u00fcr Schwule in Algerien kein reales Risiko einer Anklage gebe, es sei denn, zu dem homosexuellen Verhalten geselle sich ein zus\u00e4tzliches Merkmal, welches dann die Anklage verursache.<\/p>\n<p><strong>Abdel vermisst Umarmen, K\u00fcssen und H\u00e4ndchenhalten <\/strong><br \/>\nDas Gericht sieht seine Entscheidung nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs. Dem Kl\u00e4ger fehlten Umarmen, K\u00fcssen, H\u00e4ndchenhalten in der \u00d6ffentlichkeit. Insofern sei aber von Bedeutung, dass Algerien nach der Auskunftslage eine konservative, stark heteronormative Gesellschaft sei, bei der die \u00f6ffentliche Zurschaustellung von Zuneigungen auch unter heterosexuellen Paaren un\u00fcblich und verp\u00f6nt sei. TV-Auftritte des Kl\u00e4gers begr\u00fcndeten keine ver\u00e4nderte Sachlage.<\/p>\n<p>Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Dar\u00fcber entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof.<\/p>\n<p><strong>Zum Weltfl\u00fcchtlingstag kritisierte der LSVD die menschenverachtende BAMF-Praxis und forderte faire und rechtssichere Asylverfahren f\u00fcr queere Gefl\u00fcchtete sowie ein Ende des \u00abDiskretionsgebots\u00bb <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/weltfluechtlingstag-queere-kritik-an-menschenverachtender-bamf-praxis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(MANNSCHAFT berichtete)<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>#Algerien Der #schwule Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari wird in #Deutschland nicht als Gefl\u00fcchteter anerkannt. 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