{"id":145578,"date":"2022-08-08T09:54:35","date_gmt":"2022-08-08T07:54:35","guid":{"rendered":"https:\/\/mannschaft.com\/?p=145578"},"modified":"2022-08-08T22:31:27","modified_gmt":"2022-08-08T20:31:27","slug":"zwei-muetter-von-anfang-an-urteil-staerkt-regenbogenfamilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/zwei-muetter-von-anfang-an-urteil-staerkt-regenbogenfamilien\/","title":{"rendered":"Zwei M\u00fctter von Anfang an: Urteil st\u00e4rkt Regenbogenfamilien"},"content":{"rendered":"<h3>Zwei Frauen k\u00f6nnen auch dann von Geburt an Elternteile sein, wenn das Kind via Heiminsemination gezeugt wurde. Das entschied jetzt der Verfassungsgerichtshof. Das begr\u00fcsst der Verein FAmOs, Familien Andersrum \u00d6sterreich.<\/h3>\n<p>Wenn lesbische Paare eine Familie gr\u00fcnden wollen und diese von Anfang an rechtlich anerkannt und abgesichert sein soll, dann sind sie dazu gezwungen, sich in einer Klinik einer Kinderwunschbehandlung zu unterziehen. Beide Frauen k\u00f6nnen nur dann gleich nach Geburt ihres Kindes als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn das Kind in einer Kinderwunschklinik gezeugt wurde.<\/p>\n<p>Einer grossen Gruppe lesbischer Paare bleibt diese rechtliche Absicherung mit Geburt des Kindes erstmal verwehrt, da sie sich gegen eine Behandlung in der Kinderwunschklinik entscheiden und ihr Kind via Heiminsemination zeugen. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig, heisst es in einer FAmOs-Mitteilung am Montag. Diese reichen von der Scheu vor dem sterilen und medizinischen Setting in einer Klinik bis zum Wunsch, dem Kind die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, den Samenspender von Anfang an zu kennen. Damit f\u00fcr diese Kinder beide Frauen auch gesetzlich als Eltern gelten, muss die Partnerin der Mutter das Kind erst adoptieren.<\/p>\n<p>Wegen dieser Ungleichbehandlung hat sich ein queeres Paar an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Das Paar hat laut FAmOs das gemeinsame Kind vor fast drei Jahren mit Hilfe eines privaten Spenders via Heiminsemination gezeugt. \u00abWir waren zuerst in einer Kinderwunschklinik, haben aber nach einigen erfolglosen Versuchen festgestellt, dass wir uns mit dieser Art ein Kind zu zeugen nicht wohl f\u00fchlen\u00bb, berichtet Luca F. \u00abAls wir es dann zu Hause mit einem privaten Samenspender versucht haben, war meine Frau gleich schwanger.\u00bb Die Eintragung beider als Eltern in die Geburtsurkunde wurde von der Beh\u00f6rde verweigert, weil das Kind nicht in einer Klinik gezeugt worden war.<\/p>\n<p>Luca F. wollte nicht akzeptieren, das gemeinsame Kind erst adoptieren zu m\u00fcssen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Der Verfassungsgerichtshof gab diesem Einwand nun Recht: Es gibt keine sachliche Rechtfertigung daf\u00fcr, einer queeren Person, die mit ihrer Partnerin oder Ehefrau ein Kind bekommen m\u00f6chte, zur medizinisch unterst\u00fctzten Fortpflanzung zu zwingen und dem Paar andere M\u00f6glichkeiten der Fortpflanzung zu verwehren. Auch aus dem Blickwinkel des Wohles des Kindes ist nicht ersichtlich, warum es sachlich gerechtfertigt sein soll, das Kind in F\u00e4llen der Heiminsemination, etwa erbrechtlich, schlechter zu behandeln, als ein Kind, das in einer Klinik gezeugt wurde.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Der MDR zeigt eine neue TV-Reportage \u00fcber Regenbogenfamilien: \u00abQueere Eltern \u2013 der lange Weg zum Kind\u00bb<\/em> <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/mdr-queere-eltern-der-lange-weg-zum-kind\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(mehr)<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>Anw\u00e4ltin Doris Einwallner, die das Paar vertritt, zur Entscheidung des VfGH: \u00abEndlich kehrt Gerechtigkeit ein, wo der Gesetzgeber jahrelang weggeschaut hat. Diese bahnbrechende Erkenntnis des VfGH stellt nicht nur das Kindeswohl zu Recht in den Mittelpunkt, sondern macht auch Schluss mit der Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien in einer der zentralsten Fragen \u00fcberhaupt, der Frage der Elternschaft.\u00bb<\/p>\n<p>Der Verein FAmOs Regenbogenfamilien ist Interessensvertretung von Regenbogenfamilien in \u00d6sterreich und hat diese Klage unterst\u00fctzt und seine Expertise f\u00fcr die Entscheidungsfindung des VfGhs beigesteuert. Obfrau Barbara Schlachter erkl\u00e4rt: \u00abAuch wenn eine Stiefkindadoption in \u00d6sterreich in der Regel nicht kompliziert ist, so bedeutet sie f\u00fcr die Zeit, bis die Adoption durch ist, Rechtsunsicherheit f\u00fcr die junge Familie. Die Partnerin der Mutter kann weder Elternzeit beantragen, noch ist die rechtliche Situation gekl\u00e4rt, sollte es noch vor der Adoption zu einer Trennung kommen oder der leiblichen Mutter etwas zustossen.\u00bb<\/p>\n<p>Letzten Freitag hat nun der VfGh entschieden, dass auch bei alternativer Befruchtung zu Hause, zwei Frauen gemeinsam von Anfang an als M\u00fctter in die Geburtsurkunde eingetragen werden k\u00f6nnen. Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien ist damit einen grossen Schritt weitergekommen.<\/p>\n<p>\u00abWir freuen uns, dass wir nun endlich beide auch rechtlich Eltern unseres Kindes sein k\u00f6nnen und dass es k\u00fcnftig auch f\u00fcr Paare, die nicht in die Kinderwunschklinik gehen wollen, von Anfang an Rechtssicherheit gibt\u00bb, zeigt sich Pia F. erfreut.<\/p>\n<p><strong>In Deutschland werden durch die verschleppte Abstammungsreform Regenbogenfamilien diskriminiert <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/abstammungsrecht-reform-verschleppt-diskriminiert-regenbogenfamilien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(MANNSCHAFT berichtete)<\/a>.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>#Wien Zwei Frauen k\u00f6nnen auch dann von Geburt an Elternteile sein, wenn d. Kind via #Heiminsemination gezeugt wurde, entschied der #VfGh. 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