{"id":139329,"date":"2022-05-26T20:49:07","date_gmt":"2022-05-26T18:49:07","guid":{"rendered":"https:\/\/mannschaft.com\/?p=139329"},"modified":"2022-05-26T20:57:14","modified_gmt":"2022-05-26T18:57:14","slug":"queerbw-offene-beziehungen-sind-in-deutschland-legal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/queerbw-offene-beziehungen-sind-in-deutschland-legal\/","title":{"rendered":"QueerBw: \u00abOffene Beziehungen sind in Deutschland legal\u00bb"},"content":{"rendered":"<h3>Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Dating-Profil, wenn es die Suche nach Sexualkontakten andeutet, auch ohne jeglichen Bundeswehrbezug disziplinar geahndet werden kann.<\/h3>\n<p>In dem Fall wird aufgrund der Dienststellung von einer \u00abrepr\u00e4sentativen Stellung\u00bb gesprochen. Unterlegen vor Gericht war Anastasia Biefang, trans Kommandeurin der Bundeswehr <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/anastasia-biefang-darf-nicht-allzu-freizuegig-sexdates-suchen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(MANNSCHAFT berichtete).<\/a><\/p>\n<p>Das Urteil wird nun von QueerBw kritisiert. \u00abWir sind davon \u00fcberzeugt, dass es verschiedene Lebensentw\u00fcrfe in unserer Gesellschaft gibt, die individuell zu achten und zu respektieren sind. Bei einem Dating-Profil, welches keinerlei Hinweis auf die Bundeswehr gibt, muss die Privatsph\u00e4re von Soldat:innen respektiert werden. Offene Beziehungen sind in Deutschland legal und unterliegen keinerlei Beschr\u00e4nkungen.\u00bb Insofern habe der Staat nicht das Recht, Soldat*innen ungerechtfertigt in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einzuschr\u00e4nken. Er habe die pers\u00f6nliche Freiheit zu achten, erkl\u00e4rte der Vorsitzende von QueerBw, Sven B\u00e4ring, am Donnerstag in einer Pressemitteilung.<\/p>\n<p><strong>Kritik an transphoben Denkmustern<\/strong><br \/>\nDie Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil zeuge von vergangenen Moralvorstellungen. \u00abDer Profiltext ,All genders welcome&#8216; wurde explizit als Grund f\u00fcr die Zweifel der ,charakterlichen Integrit\u00e4t&#8216; einer Offizierin genannt, die seit \u00fcber 27 Jahren in der Bundeswehr dient. In diesem Zusammenhang von ,wahllosem&#8216; und ,promiskuitiven Sexualverhalten&#8216; zu sprechen und einer etablierten F\u00fchrungskraft ihre moralische Integrit\u00e4t abzusprechen, ist r\u00fcckst\u00e4ndig und in unseren Augen verfassungswidrig.\u00bb Der Fakt, dass die trans Frau mit der m\u00e4nnlichen Bezeichnung der Dienststellung erw\u00e4hnt und ihr Geburtsgeschlecht explizit erw\u00e4hnt werde, unterstreiche den Eindruck transphober Denkmuster.<\/p>\n<p>B\u00e4ring weiter: \u00abWir stellen fest, dass sich diverse Soldat*innen in den vergangenen Stunden an uns gewendet haben mit Bedenken \u00fcber das Urteil, seine Auswirkungen und der Angst vor disziplin\u00e4rer Verfolgung.\u00bb Das Urteil biete T\u00fcr und Tor zu Diskriminierung und Verfolgung. Das Risiko, dass nun gezielt nach Dating-Profilen Ausschau gehalten werde, sei nicht zu vernachl\u00e4ssigen.<\/p>\n<p>\u00abWir fordern das Bundesministerium der Verteidigung und den Deutschen Bundestag auf, unverz\u00fcglich Vorkehrungen zu treffen, dass das Privatleben der Soldat*innen Privatsache bleibt\u00bb, so B\u00e4ring schliesslich.<\/p>\n<p>Kritisch setzt sich auch das Portal <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/anastasia-biefang-bverwg-2-wrb-2-21trans-sexualitaet-tinder-kommentar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Legal Tribune Online<\/em><\/a> mit dem Urteil auseinander. Die Argumentation im Urteil sei \u00abin vielerlei Hinsicht hochproblematisch\u00bb. Das Gericht stelle zwar vordergr\u00fcndig nicht auf die sexuelle Orientierung der Soldatin, sondern auf ihre promiskuitive Praxis ab. \u00abAber ist es wirklich Zufall, dass ausgerechnet eine \u00fcberdurchschnittlich bekannte, f\u00fcr ihr Diversit\u00e4tsengagement gelobte Offizierin f\u00fcr ihre Suche nach sexueller Abwechslung in einem geschlossenen Dating-Portal eine Disziplinarmassnahme erh\u00e4lt?\u00bb<\/p>\n<p>Die zahlreich vorhandenen Dating-Profile von Soldat*innen \u00abmit cis-heteronormativer Orientierung\u00bb, teils mit eindeutigen Hinweisen auf die Streitkr\u00e4ftezugeh\u00f6rigkeit, gebe bisher allgemein keinen Anlass zu disziplinarer Ahndung. Der Hinweis in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts, die Kommandeurin sei \u00ab\u00fcberdurchschnittlich bekannt\u00bb, lasse darum bef\u00fcrchten, dass der 2. Wehrdienstsenat hier durchaus besondere Massst\u00e4be an die betroffene Soldatin anlege.<\/p>\n<p>Das Urteil sei \u00abpr\u00fcde\u00bb und \u00abgef\u00e4hrlich\u00bb und werde hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht korrigiert, so der Autor Patrick Heinemann, Fachanwalt f\u00fcr Verwaltungsrecht.<\/p>\n<p><strong>Ist die letzte geschlechtsangleichende Operation ein Massstab f\u00fcr das Ende einer Transition? Dazu der <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/anastasia-biefang-wann-bin-ich-fertig-als-frau\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">MANNSCHAFT+-Kommentar<\/a> von Anastasia Biefang<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>#Bundesverwaltungsgericht Ein #Dating-Profil von Soldat*innen zur Sexsuche, auch ohne Bundeswehrbezug, kann disziplinar geahndet werden. 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