{"id":134648,"date":"2022-04-06T08:36:00","date_gmt":"2022-04-06T06:36:00","guid":{"rendered":"https:\/\/mannschaft.com\/?p=134648"},"modified":"2022-04-06T08:47:15","modified_gmt":"2022-04-06T06:47:15","slug":"lsvd-kritisiert-abschiebung-eines-schwulen-gefluechteten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alte.mannschaft.lgbt\/bimber\/lsvd-kritisiert-abschiebung-eines-schwulen-gefluechteten\/","title":{"rendered":"LSVD kritisiert Abschiebung eines schwulen Gefl\u00fcchteten"},"content":{"rendered":"<h3>Der LSVD kritisiert die Abschiebung eines schwulen Gefl\u00fcchteten in einen Verfolgerstaat mit Todesstrafe f\u00fcr Homosexualit\u00e4t \u2013 dies sei \u00abskandal\u00f6s\u00bb. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) m\u00fcsse die europarechtswidrige Entscheidungspraxis im BAMF endlich stoppen und den Betroffenen in Sicherheit bringen.<\/h3>\n<p>Zwar wurde dem schwulen Gefl\u00fcchteten A. seine Homosexualit\u00e4t geglaubt, das zust\u00e4ndige Verwaltungsgericht und das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) h\u00e4tten aber befunden, dass ihm das Geheimhalten seiner sexuellen Orientierung zuzumuten sei. A. sei es angeblich nicht hinreichend wichtig, seine Homosexualit\u00e4t \u00f6ffentlich auszuleben, legt der LSVD in einer Pressemitteilung die Haltung der Beh\u00f6rden dar. Um den Mann zu sch\u00fctzen, h\u00e4lt der LSVD das Herkunftsland und das konkrete Verwaltungsgericht geheim.<\/p>\n<p>Trotz Intervention des LSVD beim BAMF und im Bundesinnenministerium wurde A. nun in sein Herkunftsland abgeschoben. Homosexualit\u00e4t kann dort mit der Todesstrafe bestraft werden. Der langj\u00e4hrige Partner von A. darf aufgrund von zuerkannten Abschiebehindernissen hingegen vorl\u00e4ufig in Deutschland bleiben. Patrick D\u00f6rr, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD nannte es \u00abskandal\u00f6s, dass das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) sowie das Innenministerium an der europarechtswidrigen Abschiebung von A. festhielten\u00bb.<\/p>\n<p><strong>Europarechtswidrige \u00abDiskretionsgebot\u00bb im BAMF muss gestoppt werden<br \/>\n<\/strong>Sollte der Mann nun schwulenfeindliche Verfolgung in seinem Herkunftsland erfahren, tr\u00fcgen BAMF und Bundesinnenministerium hieran eine Mitschuld. Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, Massnahmen zu ergreifen, um den Mann in Sicherheit zu bringen und das Paar wieder zusammenzuf\u00fchren. Innenministerin Faeser m\u00fcsse das Festhalten an dem europarechtswidrigen \u00abDiskretionsgebot\u00bb im BAMF endlich stoppen. Indem die Bundesregierung an der Abschiebung queerer Gefl\u00fcchteter in schlimmste LGBTIQ-Verfolgerstaaten festhalte, trete sie den erkl\u00e4rten queerpolitischen Aufbruch mit F\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00abDem Bundesamt und vielen deutschen Verwaltungsgerichten scheint es weiterhin ein grosses Anliegen zu sein, LGBTIQ in Verfolgerstaaten abschieben zu k\u00f6nnen\u00bb, so der LSVD. \u00abSie finden immer wieder windige Argumentationen, um die Vorgaben des h\u00f6chsten EU-Gerichts zu unterlaufen.\u00bb Dabei habe der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) bereits 2013 gegen das \u00abDiskretionsgebot\u00bb entschieden: Bei der Beurteilung von Asylantr\u00e4gen d\u00fcrfe nicht erwartet werden, dass Antragstellende ihre sexuelle Orientierung im Herkunftsland verheimlichen oder Zur\u00fcckhaltung beim Ausleben \u00fcben.<\/p>\n<p>Der vorliegende Fall zeige deutlich, wie absurd und willk\u00fcrlich die Praxis von BAMF und manchen Gerichten sei. Im Fall von A. habe das Verwaltungsgericht eindeutig die Vorgaben des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs unterlaufen. Dabei haben die Verwaltungsgerichte Braunschweig und Leipzig bereits diese europarechtswidrige Praxis des BAMF angeprangert und klargestellt, dass eine Geheimhaltung der sexuellen Orientierung weder zugemutet noch prognostiziert werden darf. Trotzdem h\u00e4lt das Bundesamt auch in seinem Entscheiderbrief von Dezember 2021 an der M\u00f6glichkeit fest, Asylantr\u00e4ge queerer Gefl\u00fcchteter abzulehnen, wenn diese aus einem \u00abeigenen, freien Willen\u00bb ein Doppelleben f\u00fchren wollten.<\/p>\n<p>Im Fall von A. hatte das zust\u00e4ndige Verwaltungsgericht wiederholt argumentiert, dass A. zwar schwul sei, er aber das \u00f6ffentliche Ausleben seiner Homosexualit\u00e4t nicht hinreichend wichtig f\u00e4nde \u2013 anders als sein Partner. Ihm w\u00e4re somit das Geheimhalten seiner sexuellen Orientierung bei einer R\u00fcckkehr ins Herkunftsland zuzumuten, seinem Partner hingegen nicht. Das Gericht hatte sich hier auf Aussagen gest\u00fctzt, die von den beiden getroffen wurden, als das schwule Paar in einer Fl\u00fcchtlingssammelunterkunft untergebracht war, wo sie \u2013 man muss sagen aus gutem Grund \u2013 Angst vor einem Coming-out hatten. Laut EuGH ist es allerdings ohnehin vollkommen irrelevant f\u00fcr die Zuerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft, ob jemand in seinem Herkunftsland ungeoutet leben m\u00f6chte oder nicht.<\/p>\n<p>Immer wieder kritisiert der LSVD die Praxis des BAMF. So w\u00fcrden Asylantr\u00e4ge von LGBTIQ-Gefl\u00fcchteten abgelehnt, ohne sich ausreichend mit den entsprechenden Herkunftsl\u00e4ndern auseinanderzusetzen <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/schwulenberatung-wirft-bamf-rechtswidrige-entscheidungspraxis-vor\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(MANNSCHAFT berichtete)<\/a>. In einem Fall gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines schwulen Mannes aus Pakistan statt, der vom BAMF abgelehnt worden war <a href=\"https:\/\/mannschaft.com\/erfolgreiche-verfassungsbeschwerde-gegen-bamf-ablehnung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(MANNSCHAFT berichtete).<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>#LSVD kritisiert Abschiebung eines schwulen Gefl\u00fcchteten in Verfolgerstaat mit Todesstrafe f. #Schwule als \u00abskandal\u00f6s\u00bb. 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