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Gegenentwurf zu CVP-Initiative beschlossen

Die CVP-Initiative will in der Bundesverfassung gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe ausschliessen. (Bild: iStock)
Die CVP-Initiative will in der Bundesverfassung gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe ausschliessen. (Bild: iStock)
(gzy) – Mit 13 zu 12 Stimmen beschliesst die WAK-N (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates), einen Gegenentwurf zur CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe» auszuarbeiten und zu diesem eine umfassende Vernehmlassung durchzuführen.
Die Volksinitiative der CVP will die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen und dabei die Ehe als Verbindung von Mann und Frau in der Bundesverfassung verankern (Mannschaft berichtete).

Gegenentwurf ohne Diskriminierung der Lebensform
Die Ausarbeitung soll gemäss einer Mitteilung auf der Webseite des Schweizer Parlaments eine Formulierung für die Initiative finden, die nicht nur deklaratorischen Charakter hat und die keinen Interpretationsspielraum lässt.
Mit 9 zu 3 Stimmen und bei 13 Enthaltungen hat die WAK-N beschlossen, einen Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken, dessen Formulierung keine Lebensform diskriminiert und einen Wechsel des Steuersystems, z. B. hin zur Individualbesteuerung, nicht von vornherein ausschliesst. Zudem müsse gewährleistet sein, dass auch im Bereich der Sozialversicherungen niemand benachteiligt werde.

Beratung des Gegenentwurfs in der Wintersession
Eine definitive Formulierung des Entwurfs für die Vernehmlassung sowie über die Minderheitsanträge soll an einer Sitzung Ende Juni entschieden werden. Der Nationalrat wird die Volksinitiative und den Gegenentwurf voraussichtlich in der Wintersession 2014 beraten. Für die CVP ist das Thema der Individualbesteuerung jedoch ein rotes Tuch. Gestern Dienstag veröffentlichte die CVP eine Medienmitteilung, worin sie die Abschaffung der Gemeinschaftsbesteuerung befürchtet.

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